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   BayObLG, 22.05.1964 - Allg. Reg. 11/64   

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BayObLG, 22.05.1964 - Allg. Reg. 11/64 (https://dejure.org/1964,1937)
BayObLG, Entscheidung vom 22.05.1964 - Allg. Reg. 11/64 (https://dejure.org/1964,1937)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Mai 1964 - Allg. Reg. 11/64 (https://dejure.org/1964,1937)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1573
  • BayObLGZ 1964, 224
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 8/80

    Negativer Zuständigkeitsstreit in einem rechtshängigen Verfahren als

    Für das zivilprozessuale Klageverfahren ist in der Rechtsprechung wiederholt entschieden worden, daß § 36 Nr. 6 ZPO einen (negativen) Zuständigkeitsstreit in einem rechtshängigen Verfahren voraussetze, weil vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit keine rechtskräftigen Entscheidungen über die Unzuständigkeit im Sinne der Vorschrift erlassen werden könnten (BAG, AP ZPO § 36 Nr. 17; BayObLGZ 1964, 224, 227 = NJW 1964, 1573, 1574).
  • OLG München, 08.08.2013 - 34 AR 219/13

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts für Ansprüche unter ehemals in

    Grundsätzlich kommt im Prozessverfahren vor Zustellung der Klage und damit vor Rechtshängigkeit (§ 253 Abs. 1 , § 261 Abs. 1 ZPO ) eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nicht in Frage (BGH NJW 1980, 1281; BayObLG NJW 1964, 1573/1574; Musielak/Foerste ZPO 10. Aufl. § 281 Rn. 5; Musielak/Heinrich § 36 Rn. 28).
  • BGH, 02.12.1982 - I ARZ 586/82

    Voraussetzungen der Bindungswirkung einer Verweisung

    Eine bindende Verweisung durch das Amtsgericht Offenbach an das Amtsgericht München liegt zwar nicht vor, da die durch Beschluß vom 01.10.1982 ausgesprochene Verweisung vor ordnungsgemäßer Zustellung der Klage erfolgt ist (vgl. BayObLG NJW 1964, 1573, 1574).
  • OLG Zweibrücken, 16.04.2008 - 2 AR 13/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Grundsätzlich kommt eine Zuständigkeitsbestimmung auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nur in Betracht, wenn verschiedene Gerichte, von denen mindestens eines zuständig ist, sich mit rechtskräftigen, den Parteien jeweils mitgeteilten Beschlüssen für unzuständig erklärt haben, was in der Regel nur nach Eintritt der Rechtshängigkeit möglich ist (vgl. etwa BGH NJW-RR 1997, 1161; NJW 1983, 1062; BayObLG NJW 1964, 1573, 1574 und NJW-RR 1992, 569).
  • BayObLG, 23.04.2002 - 1Z AR 38/02

    Zuständigkeitsbestimmung im Mahnverfahren vor Erlass des Mahnbescheids -

    Eine Verweisung nach § 281 ZPO ist erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit möglich (BGH NJW 1983, 1062; 1980, 1281; BayObLG NJW 1964, 1573/1574; Musielak/Foerste Rn. 2 und 5; Stein/Jonas/Leipold Rn. 10 jeweils zu § 281; Jauernig NJW 1995, 2017/2018), also nicht vor Erlass des Mahnbescheids.
  • BGH, 27.06.1979 - IV ARZ 31/79

    Zuständigkeit für die Entscheidung eines Zuständigkeitsstreits bayerischer

    Es hat sich dabei zunächst auf eine bis zum 1. Januar 1957 geltende bayerische Sonderregelung (§ 6 des bayerischen Gesetzes Nr. 124 vom 11. Mai 1948, BayGVBl S. 83) berufen (BayObLGZ 1948/51, 210); in der Folgezeit hat es seine Zuständigkeit unter Anknüpfung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts unmittelbar aus § 36 ZPO unter Hinweis auf § 9 EGZPO hergeleitet (BayObLGZ 1958, 154; 1964, 224, 225).
  • BGH, 19.12.1975 - I ARZ 579/75

    Zuständigkeit eines an sich unzuständigen Gerichts durch Parteivereinbarung

    Die durch die - am 10. Oktober 1975 erfolgte - Zustellung der Klage eingetretene Rechtshängigkeit der Streitsache (vgl. BayObLG NJW 1964, 1573, 1574) bewirkt zwar u.a., daß die Zuständigkeit des Prozeßgerichts durch eine (nachträgliche) Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt wird (§ 263 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).
  • BayObLG, 01.04.1999 - 1Z AR 34/99

    Verweisungsbeschluß bei subjektiver Klagehäufung

    Dies gilt hier jedoch nicht, weil der Verweisungsbeschluß des Landgerichts Landshut vom 3.12.1998 nicht nur vor Rechtshängigkeit des Verfahrens gegen die Antragsgegner zu 1, 3, 4 und 6 ergangen ist (vgl. BGH NJW 1980, 1281; BayObLGZ 1964, 224), sondern auch ohne deren Anhörung (vgl. BGHZ 71, 69/73; BayObLGZ 1998, 191/194; Zöller/Vollkommer ZPO 21. Aufl. § 36 Rn. 28).
  • BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 11/80
    Dies hat der Senat in seinem Beschluß vom 5. März 1980 - IV ARZ 8/80 im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (AP ZPO § 36 Nr. 17) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1964, 224, 227 NJW 1964, 1573, 1574) mit ausführlicher Begründung dargelegt.
  • BVerwG, 16.10.1973 - I WB 58.73

    Entscheidung über einen gestellten Auslagenüberbürdungsantrag bei einer

    Eine Verweisung an ein anderes Gericht kommt nach Beendigung der Rechtshängigkeit des ursprünglichen Antragsbegehrens nicht mehr in Betracht (vgl. für den entsprechenden Fall, daß die Rechtshängigkeit noch nicht eingetreten ist: BayObLG NJW 1964, 1573).
  • BAG, 28.02.1986 - 5 AS 1/86
  • OLG Oldenburg, 15.01.1980 - 5 UF 87/79
  • BGH, 30.08.1978 - IV ARZ 81/78

    Vorraussetzungen der Gerichtsstandsbestimmung durch ein höheres Gericht -

  • OLG Hamburg, 19.11.1987 - 2 WF 149/87
  • BGH, 05.12.1975 - I ARZ 562/75

    Voraussetzungen für die Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts durch BGH -

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